Rundholzanforderungen der Bentheimer-Holz GmbH

Aushaltungskriterien für Rundholzabschnitte

  • Rundholzlänge : 2,20 / 2,40 / 2,60 / 3,00 / 3,30 / 3,60 / 4,00 m + 10cm Übermaß (Längenvorgabe nach Abstimmung)

  • Durchmesser: Zopfdurchmesser: 14 cm o.R. max. Durchmesser: 40 cm m.R. 

  • Baumarten : Lärche, Douglasie, Fichte und Kiefer. Laubholz auf Anfrage. 

  • Gütemerkmale: geradschaftiges, gesundes, nicht grobastiges Holz, frei von Fäule, Pilz- und Insektenbefall, kein Holz mit Wild- und Rückeschäden, max. Abholzigkeit 1cm/ lfm, kein stammtrockenes Holz, keine Verfärbung bzw. Metallbefall sowie frei von Fehlern, die eine maschinelle Aufarbeitung beeinträchtigen

  • Aufarbeitungsmerkmale: Einhaltung des Längen- Übermasses, Äste stammeben beischneiden, Wurzelanläufe und Fallkerbdach beischneiden

Polterkriterien für Rundholzabschnitte

  • Abschnitte müssen an LKW-befahrenen Waldwegen gepoltert sein, Mindestmenge umfasst eine LKW-Ladung mit max. 2 Aufnahmestellen (min. 25 rm pro Polter), in Sonderfällen 3 Aufnahmestellen

  • Polterhöhe sollte i.d.R. 3 m nicht überschreiten 

  • Abschnitte müssen von allen Seiten gut zugänglich sein 

  • Polterung der Holzart nach folgender Staffelung: Ki und Fi separat poltern, Dgl / Lä kann zusammen, andere NH nach Absprache

Vermessungsgrundlage

  • Ab Waldweg bei Holzabnahme

  • Werkseingangsvermessung

Transportbedingungen

  • Abfahren der Abschnitte nur mit gültigen Holzabfuhrscheinen

  • Holzanfuhr nach Zusendung des gültigen Anfuhrschemas der Bentheimer-Holz GmbH, bzw nach vorheriger Absprache

  • Anfuhr der Holzarten nach folgender Staffelung:Fi separat anfahren, Dgl / Lä kann zusammen, Ki grundsätzlich separat, andere NH nach Absprache 

Holzabnahme

  • Sektionsgrenzen der Polter an der Vorderseite- und wenn zugänglich an der Rückseite - müssen farbig markiert sein 

  • Beschriftung der Polter mit Abt.-Nummer und/ oder Forstort sowie der Poltermenge (in rm)

  • Einzelaufmass muss bei der Holzabnahme zur Kontrolle der einzelnen Polter vorliegen

  • Holzabnahme 14 Tage nach Benachrichtigung durch das Forstamt

    Unsere Abnahmekriterien finden Sie hier als PDF Dokument!